1. Arbeit und Menschenrechte
CRANBOURN® fördert das Prinzip der Arbeit als freie Wahl des Einzelnen.
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die in ihren jeweiligen Ländern geltenden Arbeitsgesetze und Vorschriften sowie die folgenden vom Unternehmen als grundlegend erachteten Bestimmungen einzuhalten. Unsere Lieferanten müssen die Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, in ihren Geschäften und Transaktionen respektieren und die Freiheit und Gleichheit in Würde und Rechten aller Menschen unterschiedslos anerkennen, wie sie in der International Bill of Rights und den Grundkonventionen der Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Das Unternehmen ermutigt die Empfänger, interne Mechanismen und Tools einzuführen und zu fördern, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter tatsächliche oder vermutete Menschenrechtsverletzungen melden können. Bitte beachten Sie auch unsere Vielfalt & Inklusion und Anti-Sklaverei-Politik Richtlinien.
1.1. Zwangsarbeit
Unsere Lieferanten verurteilen und unterlassen alle Formen und Arten von Zwangs-, Pflicht- und Ausbeutungsarbeit, einschließlich Arbeit ohne Arbeitserlaubnis und Arbeit unter Androhung und/oder Bestrafung.
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, die geltenden Gesetze einzuhalten, um illegale, heimliche und nicht angemeldete Arbeit zu ahnden.
1.2. Kinderarbeit
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, jede Form von Kinderarbeit zu verurteilen und zu unterlassen, in Übereinstimmung mit geltendem Recht, relevanten ILO-Konventionen und der Internationalen Konvention über die Rechte des Kindes.
Kein Kind darf für und/oder im Auftrag unserer Lieferanten arbeiten, es sei denn, es hat die Schulpflicht erfüllt und das 16. Lebensjahr vollendet, vorbehaltlich etwaiger relevanter Ausnahmen, die in den geltenden Gesetzen und Vorschriften vorgesehen sind. Kinder unter 18 Jahren sollten nicht nachts arbeiten oder gefährlichen Aktivitäten ausgesetzt werden.
1.3. Belästigung und Missbrauch
Unsere Lieferanten behandeln ihre Mitarbeiter mit Respekt und Würde und dulden keine
Art der körperlichen Züchtigung, psychische oder physische Belästigung oder jede andere Art von Missbrauch.
1.4. Gehälter und Leistungen
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen
mit geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen zusätzlich zu allen getroffenen Tarifverträgen.
Die Bezahlung der Mitarbeiter muss angemessen sein, um sicherzustellen, dass die Grundbedürfnisse befriedigt werden und dass der Lebensstandard die Würde des Einzelnen respektiert.
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, allen Mitarbeitern die in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und allen anderen anwendbaren Einzel- oder Tarifverträgen vorgesehenen Leistungen zu gewähren.
1.5. Diskriminierung
Unsere Lieferanten haben jede Form der Diskriminierung ihrer Angestellten und Mitarbeiter zu unterlassen.
Unsere Lieferanten stellen sicher, dass es bei der Einstellung, dem Zugang zu Schulungen, Beförderungen oder Kündigungen nicht aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung, Nationalität oder sozialer und ethnischer Herkunft diskriminiert wird.
1.6. Vereinigungsfreiheit
Unsere Lieferanten müssen das Recht jedes Mitarbeiters respektieren und anerkennen, Tarifverhandlungen zu führen, um eine Gewerkschaft seiner Wahl zu gründen oder einer Gewerkschaft beizutreten, ohne Sanktionen, Diskriminierung oder Belästigung nach sich zu ziehen.
1.7. Arbeitszeit
Hinsichtlich der Arbeitszeit müssen unsere Lieferanten die durch die Gesetze des Produktionslandes festgelegten Grenzen einhalten und keine übermäßigen Überstunden auferlegen. Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit darf 48 (achtundvierzig) Stunden einschließlich aller Überstunden nicht überschreiten, und es muss alle sieben Tage mindestens ein Ruhetag oder in jedem Fall das gesetzlich vorgeschriebene Maximum eingehalten werden in dem Land.
1.8. Gesundheit und Sicherheit
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, ihren Arbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten, um Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden, einschließlich solcher im Zusammenhang mit der Arbeit mit Maschinen.
Unsere Lieferanten müssen über Systeme verfügen, um Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter durch derzeit geltende lokale und internationale Vorschriften und Gesetze zu erkennen, zu vermeiden oder zu beseitigen.